Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler

Vermögensschadenhaftpflichtkonzepte

Wir können Ihnen drei Konzepte anbieten:

  • Reine Versicherungsvermittlung
  • Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen ohne Fonds
  • Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen
Alle Konzepte erfüllen natürlich die Anforderungen an eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wie Sie ab dem 22. Mai vorgeschrieben ist. Neu ( auch für den Bestand): Unbegrentze Nachhaftung für alle Verstöße ab dem 22.5.2007!

Bitte scrollen Sie nach unten um die Beschreibungen zu lesen.

Versicherungsvermittlung ohne Finanzdienstleistungen

 Deckungssumme1.000.000€ Versicherungsvermittlung
bis 3.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
 Selbstbeteiligung10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar
 Deckungsumfang-bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
- Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
- persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen auftreten
- die Beratung und Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge
 Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.

Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung ohne Fondsvermittlung

 Deckungssumme1.000.000€ Versicherungsvermittlung
3.000.000€ möglich
250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
2-fache Jahreshöchstleistung für
Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Selbstbeteiligung10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung
Höhere Selbstbeteiligung wählbar
1.000€ für
Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Deckungsumfang-bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
- Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
 Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.

Versicherungs - und Finanzdienstleistungsvermittler

 Deckungssumme1.000.000€ Versicherungsvermittlung
3.000.000€ möglich
250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten,
bis 2.000.000€ möglich
 Maximierung
2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich)
2-fache Jahreshöchstleistung für
Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Selbstbeteiligung10% (mind. 50€, max. 500€)  für Versicherungsvermittlung
Höhere Selbstbeteiligung wählbar
1.000€ für
Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit
 Deckungsumfang-bis zu 5  Mitarbeiter prämienfrei
- Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und   Niederlassungen innerhalb der EU
-Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007
- Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird   beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des       Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen )
-rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler
 Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR.