Vermögensschadenhaftpflichtkonzepte
Wir können Ihnen drei Konzepte anbieten:
- Reine Versicherungsvermittlung
- Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen ohne Fonds
- Versicherungsvermittlung & Finanzdienstleistungen
Bitte scrollen Sie nach unten um die Beschreibungen zu lesen.
Versicherungsvermittlung ohne Finanzdienstleistungen
Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung bis 3.000.000€ möglich |
Maximierung | 2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) |
Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar |
Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU - Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler - persönliche Haftpflicht der Mitarbeiter, soweit diese als Erfüllungsgehilfen auftreten - die Beratung und Vermittlung von Produkten zur betrieblichen Altersvorsorge |
Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. |
Versicherungsvermittlung und Finanzdienstleistung ohne Fondsvermittlung
Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung 3.000.000€ möglich 250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich |
Maximierung | 2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) 2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar 1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU - Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler |
Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. |
Versicherungs - und Finanzdienstleistungsvermittler
Deckungssumme | 1.000.000€ Versicherungsvermittlung 3.000.000€ möglich 250.000€ Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeiten, bis 2.000.000€ möglich |
Maximierung | 2-fache Jahreshöchstleistung für Versicherungsvermittlung (4-fache möglich) 2-fache Jahreshöchstleistung für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
Selbstbeteiligung | 10% (mind. 50€, max. 500€) für Versicherungsvermittlung Höhere Selbstbeteiligung wählbar 1.000€ für Finanzdienstleistungsvermittlung und Nebentätigkeit |
Deckungsumfang | -bis zu 5 Mitarbeiter prämienfrei - Erweiterung der Auslandsdeckung auf Büros und Niederlassungen innerhalb der EU -Unbegrenzte Nachhaftung für Verstöße ab dem 22.5.2007 - Anpassungsklausel - der Versicherungsschutz wird beitragsfrei um mögliche weitere Vorgaben des Gesetzgebers erweitert (dies gilt nicht für Erhöhungen der Mindestdeckungssumme oder die Erweiterung des Versicherungsschutzes auf wissentliche / vorsätzliche Pflichtverletzungen ) -rechtlich zulässige Honorarberatung sowie die Tätigkeit als Rückversicherungsmakler |
Der Jahresprämie liegt ein Schadensfreiheitsrabatt zugrunde, der bei Schäden entfällt. Genaueres in den BBR. |