Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Vermittler

Wichtige Kundeninfo

Da sich in den letzten Tagen die Nachfrage zur Gesetzesänderung vom 11. Mai 2007 extrem häufen möchten wir Ihnen mitteilen, dass die unbegrenzte Nachhaftung in all unseren Tarifen enthalten ist.

In den Bedingungen der Allianz finden Sie diese Regelung je nach Bedingungswerk in den HV 415/10 + HV 4270/00, HV 415/11 unter Punkt 9, HV 415/13 unter Punkt 10 und in den HV 4305/01 unter Punkt 7.

Der Risikoträger übernimmt die unbegrenzte Nachhaftung ohne Prämienaufschlag!!!

Kunden die die unbegrenzte Nachhaftung zusätzlich vorher eingedeckt haben erhalten in den nächsten Wochen einen Nachtrag und die Mehrprämie wird herausgerechnet sowie erstattet. Dies wird jedoch Zeit in Anspruch nehmen den das Gesetz ist heute 13 Tage alt und somit konnte es nicht so schnell Bedingungs- als auch Vertragsseitig umgesetzt werden.

Weiterhin gibt es derzeit IHK´n die nur ihr eigenes Formular für die Bestätigung der Haftpflicht- Versicherung akzeptieren wollen. Dies ist praktisch nicht umsetzbar. Sollte Ihnen so etwas bekannt werden bitten wir um Informationen um mit den IHK`n zu sprechen und ggf. eine Lösung über die Versicherer zu erreichen.

Die von der Allianz ausgestellte Bestätigung entspricht den Vorgaben und enthält alle vorgeschriebenen Informationen.